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As an entertainment and IP lawyer with over 15 years of experience, I specialize in helping clients in the media and entertainment industry monetize their creative works. I firmly believe that true success lies not just in being creative, but in effectively leveraging the rights to your creations. Throughout my career, I have had the privilege of negotiating with a diverse range of partners, including Grammy & Eurovision-winning artists, leading television networks & film studios, major book publishers, best-selling authors, global toy manufacturers, and internationally acclaimed musicians and bands. My focus has been on drafting and negotiating complex licensing agreements in film, music, publishing, and brand co-ops, ensuring that my clients' intellectual property rights are protected and optimized for revenue generation. I understand that navigating the legal landscape of the entertainment industry can be challenging, and that's where my expertise comes in. With a track record of success that includes gold and platinum-record awards, I have the knowledge and experience to guide you through the process of turning your rights into tangible revenues. If you're a label or creator in the media and entertainment industry looking to maximize the financial potential from licensing works, I'm here to help. Contact me today to discuss how we can work together to protect your intellectual property and unlock new revenue streams.
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Wer als Urheberrechtler bei dieser sicherlich nicht falschen Erkenntnis stehen bleibt, schafft erst seine Mandanten und dann sich selbst ab. Dies jedenfalls, wenn die Mandanten Urheber und keine Techfirmen sind. Wenn es nichts Ikonisches mehr gibt, weil das Ikonische in einem Meer gedankenloser Stilkopien nach und nach versinkt, können wir uns im Übrigen jede noch so gut gemeinte Diskussion über die angemessene Beteiligung von Urhebern sparen, weil es nichts mehr geben wird, an dem man Urheber angemessen beteiligen könnte. Ob OpenAI - wie man verschiedentlich hört - mit dem Studio Ghibli nun einen Lizenzvertrag hat oder nicht, ist dabei schlussendlich gleichgültig. Sie haben einmal mehr klargemacht, wohin die Reise geht und das ist die Abschaffung des geistigen Eigentums (anderer). Und alle machen mit. Kost nix, schmeckt.🤬
Till Kreutzer
Wo kein Eigentum - da auch kein Diebstahl! Kann das wundervolle Studio Ghibli OpenAI verklagen, weil ChatGPT Bilder in dessen Stil generiert? Ist es verboten, ist es Diebstahl, solche Bilder zu veröffentlichen, z. B. als Profilbilder zu verwenden? Nach geltendem (jedenfalls europäischen) Urheberrecht wohl kaum. Stilkopien sind und waren nie vom Urheberrecht untersagt. Die Machart, der Look und andere generelle Elemente von Chihiros Reise, Prinzessin Mononoke oder Porco Rosso sind zwar ikonisch und sehr besonders. Aber sie sind keine geschützten Werke. Unter das Urheberrecht fallen nur konkrete Gestaltungen, also beispielsweise Figuren wie Totoro, Ponyo oder das Ohngesicht. Kurzum: Till im Studio-Ghibli-Stil ist keine Urheberrechtsverletzung. Wenn kein Urheberrecht verletzt wird, ist es auch kein Diebstahl.
🎯 Plattform-Claim statt Abmahnung? Wer auf Spotify, YouTube & Co. vorschnell einen Copyright-Claim einreicht, setzt sich selbst einem erheblichen Haftungsrisiko aus. Der Fall: Ein Musiker kündigt den Exklusivvertrag bei seinem Label und veröffentlicht anschließend selbst einen neuen Song – kurz darauf wird der Song auf mehreren Plattformen gesperrt. Grund: Ein Copyright-Infringement-Claim durch das ehemalige Label, das die Kündigung nicht akzeptieren wollte. Ohne vorherige Abmahnung. Das LG Köln (Urt. v. 09.01.2025 – 14 O 387/24) stellt nun klar: 1️⃣ Unrechtmäßiger Claim als Eingriff in den Gewerbebetrieb Die sofortige Sperrung in der entscheidenden Release-Phase verletzt das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb – mit Folgen nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog. 2️⃣ Plattformmechanismus ersetzt nicht das Recht Die Kammer sieht funktionale Parallelen zur unberechtigten Abmahnung – nur mit direkter Wirkung, ohne rechtliches Gehör. Zitat: „Die Rechtebeschwerde gegenüber der Plattform […] ist funktional mit einer Schutzrechtsverwarnung gegenüber Abnehmern vergleichbar.“ 3️⃣ Indiz für Schädigungsabsicht Die zeitliche Nähe zum Release wurde als gezielte Beeinträchtigung gewertet. ➡️ Neben § 823 BGB standen daher auch Ansprüche aus § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung) im Raum. MERKE: ❗ Plattformbeschwerden sind kein rechtsfreies Druckmittel. Wer Rechte geltend macht, sollte sie auch nachweislich innehaben – andernfalls droht Haftung. #Urheberrecht #Musikrecht #Plattformen #Medienrecht #Copyright
🧠 Adidas-Look, Sora-Bild, ChatGPT-Claim. Alles erlaubt? Spoiler: Nein. Eine sportliche Läuferin, perfektes Outfit, markanter Claim: „Wherever you go.“ Die Gestaltung wirkt - bis auf das subtil gebrandete Opernhaus - wie aus dem Hause #Adidas. Ist sie aber nicht. Das Motiv stammt von Sora. Und es ist nicht das Einzige. Immer mehr visuelle Marken-Imitate tauchen dort auf. Das ist technisch beeindruckend – rechtlich aber riskant. ChatGPT, Sora & Co. erleichtern die Erstellung professionell wirkender Kampagnen. Doch wer dabei auf fremde Markenästhetik setzt, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. ⚖️ Die rechtlichen Fallstricke im Überblick: 1️⃣ Markenidentität (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) Wer Logo, Slogan oder typische Gestaltungselemente nutzt, verletzt regelmäßig die Marke – selbst ohne kommerziellen Verkauf. 2️⃣ Rufausbeutung (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) Bekannte Marken genießen besonderen Schutz. Ihre Nutzung – auch in Fake-Kampagnen – kann als Ausnutzung der Wertschätzung gewertet werden. 3️⃣ Irreführung (§ 5 UWG) Wenn die Darstellung als echte Kampagne missverstanden werden kann, droht ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. 4️⃣ Keine Schutzwirkung durch Meinungs- oder Kunstfreiheit Täuschende Aussagen über die Herkunft der Inhalte fallen nicht unter Art. 5 GG. Der rechtliche Rahmen bleibt bestehen – auch bei kreativer Inszenierung. 📌 Was heißt das für Kreative? Ob Pitch, Portfolio oder Eigenwerbung: Wer im geschäftlichen Kontext arbeitet, unterliegt dem Marken- und Wettbewerbsrecht. KI senkt die Produktionsschwelle. Aber das Risiko bleibt – und wächst mit der Professionalität der Gestaltung. 💬 Ihre Einschätzung interessiert mich: Grenzenlose Kreativität oder unterschätztes Risiko? Wo sehen Sie die rote Linie? #Markenrecht #KünstlicheIntelligenz #Sora #Werbung #Medienrecht
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